Praktikum

Bei dem Amtsgericht Kandel besteht für interessierte Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse (Mindestalter 14 Jahre) die Möglichkeit, im Rahmen der von den Schulen vorgeschriebenen Berufspraktika ein Praktikum zu absolvieren, um den Berufsalltag bei Gericht kennen zu lernen.

Durch das Praktikum können Einblicke in folgende Berufe vermittelt werden:

- Richter/in

- Rechtspfleger/in

- Gerichtsvollzieher/in

- Justizfachwirt/in

- Justizwachtmeister/in

Freiwillige Praktika oder sonstige Hospitationen werden nicht angeboten.

Bei dem Amtsgericht Kandel stehen für Schülerinnen und Schüler jährlich 5 Praktikumsplätze zur Verfügung. Zugangsvoraussetzung ist des Weiteren, dass die Schülerinnen/Schüler entweder im Bezirk der Zuständigkeit des Amtsgerichts Kandel wohnhaft sind oder dort eine Schule besuchen.

Möglich sind nur Praktika von einwöchiger Dauer. Pro Woche werden nur zwei Praktikanten zeitgleich zugelassen.

Schülerinnen und Schüler die ein Praktikum beim Amtsgericht Kandel absolvieren wollen, müssen sich schriftlich (nicht per Email) bewerben.

Die Bewerbung ist zu richten an die

          Direktor des Amtsgerichts
          Landauerstrasse 19
          76870 Kandel

Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen

  • Lebenslauf
  • Letztes Schulzeugnis in Kopie
  • Bescheinigung der Schule bezüglich des vorgeschriebenen Praktikums
  • Eine Erklärung der Schule, dass in der Praktikumszeit Versicherungsschutz (Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung) besteht
  • Bei Minderjährigen eine Einwilligungserklärung der sorgeberechtigten Eltern/gesetzlichen Vertreter
  • Eine kurze Schilderung des Interesses an dem Gerichtspraktikum.

In dem Bewerbungsschreiben ist der gewünschte Zeitraum für das Praktikum, wenn möglich mit einer oder mehreren Alternative/n anzugeben.

Ein Anspruch auf einen Praktikumsplatz beim Amtsgericht Kandel besteht nicht. Die Auswahl erfolgt nach dem Ermessen der Behördenleitung auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen und unter Berücksichtigung der im gewünschten Praktikumszeitraum zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Die Bewerber werden über den Ausgang des Bewerbungsverfahrens zeitnah schriftlich informiert.

Es wird darauf hingewiesen, dass von den Praktikanten erwartet wird, dass sie sich im Rahmen des Praktikums angemessen verhalten. Dazu gehören ein respektvoller Umgang mit anderen Personen (Mitarbeitern, Publikum), Verschwiegenheit, Höflichkeit, Pünktlichkeit und ein korrektes äußeres Erscheinungsbild.

Das Praktikum ist eine schulische Veranstaltung, weswegen eine Anwesenheitspflicht gilt. Abwesenheiten erfordern die Vorlage einer ausreichenden Entschuldigung.

Zu Beginn des Praktikums werden die Praktikanten zur Verschwiegenheit verpflichtet und von ihnen ist eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben. Die Verschwiegenheitsverpflichtung bedarf bei über 14jährigen nicht der Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern/gesetzlichen Vertreter.

Für Studenten/Studentinnen der Rechtswissenschaft stehen darüber hinaus weitere Plätze für die praktische Studienzeit zur Verfügung. Für Bewerbungen wird gebeten, den hierfür vorgesehenen Vordruck zu verwenden.