Zuständigkeiten
Zuständigkeit
Das Amtsgericht Kandel ist zuständig für die einem Amtsgericht nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zugewiesenen Aufgaben in Zivil-und Strafsachen und in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Freiwillige Gerichtsbarkeit mit Grundbuch-, Nachlaß-, Betreuungs- und Vormundschaftssachen nimmt einen breiten Raum ein.
Für folgende Aufgaben ist die zentrale Zuständigkeit des Amtsgerichts Landau in der Pfalz gegeben:
Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregistersachen ohne Güterrechtsregister)
Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen
Konkurs- und Insolvenzsachen
Vergleichssachen
Landwirtschaftssachen
Für Mahnsachen ist die zentrale Zuständigkeit des Amtsgerichts Mayen gegeben.
Zum Bezirk des Amtsgerichts Kandel gehören die Städte und Gemeinden:
- Berg
- Erlenbach bei Kandel
- Freckenfeld
- Hagenbach
- Hatzenbühl
- Jockgrim
- Kandel
- Minfeld
- Neuburg
- Neupotz
- Rheinzabern
- Scheibenhardt
- Steinweiler
- Vollmersweiler
- Winden
- Wörth am Rhein (mit Stadtteilen Maximiliansau, Schaidt und Büchelberg)