Zuständigkeiten
Das Amtsgericht Kandel ist zuständig für die einem Amtsgericht nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zugewiesenen Aufgaben in Zivil-und Strafsachen und in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Freiwillige Gerichtsbarkeit mit Grundbuch-, Nachlaß-, Betreuungs- und Vormundschaftssachen nimmt einen breiten Raum ein.
Für folgende Aufgaben ist die zentrale Zuständigkeit des Amtsgerichts Landau in der Pfalz gegeben:
- Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregistersachen ohne Güterrechtsregister)
- Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen
- Konkurs- und Insolvenzsachen
- Vergleichssachen
- Landwirtschaftssachen
Für Mahnsachen ist die zentrale Zuständigkeit des Amtsgerichts Mayen gegeben.
Zum Bezirk des Amtsgerichts Kandel gehören die Städte und Gemeinden:
- Berg
- Erlenbach bei Kandel
- Freckenfeld
- Hagenbach
- Hatzenbühl
- Jockgrim
- Kandel
- Minfeld
- Neuburg
- Neupotz
- Rheinzabern
- Scheibenhardt
- Steinweiler
- Vollmersweiler
- Winden
- Wörth am Rhein (mit Stadtteilen Maximiliansau, Schaidt und Büchelberg)
Warnhinweis
Immer wieder werden im Zusammenhang mit öffentlichen Bekanntmachungen von Handels- oder Vereinsregistereintragungen Angebote, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen verschickt, die nicht von den Justizbehörden stammen, aber den Anschein amtlicher Schreiben erwecken. Dritte unterbreiten mit diesen Schreiben oft lediglich ein Angebot zur Registrierung in privaten Datenbanken.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die durch die Eintragung im Handels- oder Vereinsregister entstandenen Gerichtsgebühren und die für die Veröffentlichung der Eintragung aufgewendeten Auslagen ausschließlich durch die Landesjustizkasse Mainz eingezogen werden.