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Organisation

Die Organisation der Behörde wird durch jährliche Geschäftsverteilung geregelt.

Nach der Geschäftsverteilung gibt es folgende Sachgebiete:

  • Service-Einheit Verwaltung
  • Service-Einheit Zivilsachen
    mit drei Zivilreferaten
  • Service-Einheit Strafsachen und Zwangsvollstreckung
    mit einem Strafreferat für Straf- Bußgeld- und Jugendsachen und einem Zwangsvollstreckungsreferat
  • Service-Einheit Familiensachen und Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
    mit zwei Referaten für Familiensachen
    einem Referat für Betreuungs- und Vormundschaftssachen
    einem Referat für Nachlasssachen und sonstige Angelegenheiten
  • Service-Einheit Grundbuchsachen und Gerichtszahlstelle
    mit vier Referaten aufgeteilt nach Gemarkungen
    Gerichtszahlstelle
  • fünf Gerichtsvollzieherbezirke


Die Verteilung der richterlichen Aufgaben ist im Geschäftsverteilungsplan bestimmt, den das Präsidium des Amtsgerichts, das aus der Präsidentin des Landgerichts Landau in der Pfalz und drei Richter/innen besteht, beschließt. Den vollständigen Geschäftsverteilungsplan finden Sie hier.

Die Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplans erfolgt freiwillig. Aus der Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplans ergibt sich kein Anspruch auf dessen Veröffentlichung auf der Transparenzplattform nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 LTranspG.












































































































































































































































































































































































































































































 

 

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