Elektronischer Rechtsverkehr

Bei dem Amtsgericht Kandel ist es seit dem 03. April 2017 möglich, in allen Verfahrensbereichen auf elektronischem Wege Dokumente einzureichen, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozess- bzw. Verfahrenserklärungen abzugeben.

Bitte beachten Sie, dass eine in den Verfahren vor dem Amtsgericht Kandel vorgeschriebene anwaltliche Vertretung auch bei der elektronischen Kommunikation weiterhin notwendig ist.

Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, die über Zertifizierungsdiensteanbieter bezogen werden kann. Eine Übersicht mit akkreditierten Anbietern und weitere Informationen finden Sie beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur.

Ein Versand per einfacher E-Mail ist nicht zulässig. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.

Die elektronischen Dokumente können unter Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) oder der virtuellen Poststelle des Landes Rheinland-Pfalz (VPS) übermittelt werden.

Für die Anwaltschaft wird seit der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs die rechtssichere Kommunikation mit den Gerichten unterstützt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (Einreichungsverfahren, technische Voraussetzungen, Bearbeitungshinweise usw.) finden Sie unter http://www.ejustice.rlp.de .

Prozesshandlungen (z.B. Klageerhebung, Antragstellung, Rechtsmitteleinlegung und sonstige Prozess-, bzw. Verfahrenserklärungen) können im Übrigen nur schriftlich auf dem Postweg, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle) vorgenommen werden.