• Staatskanzlei
    • Finanzen
    • Inneres und Sport
    • Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
    • Bildung
    • Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Justiz
    • Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
    • Familien, Frauen, Kultur und Integration
    • Wissenschaft und Gesundheit
  • ZUM INHALT
  • ZUM FUSSBEREICH
Link zur Startseite
  • Startseite
  • Wir über uns
    • Wir über uns
    • Bereitschaftsdienst
    • Organisation
    • Zuständigkeiten
  • Service & Informationen
    • Service & Informationen
    • Rechtsantragstelle / Beratungshilfe
    • Betreuung
    • Grundbuch
    • Erbschein24
    • Nachlass
    • Häufig gestellte Fragen
    • Wegbeschreibung
    • Broschüren
    • Stellenangebote
  • Themen
    • Themen
    • Schiedsamt
    • Zeugen
    • Ausbildung
    • Praktikum
    • Beruf und Familie
    • Elektronischer Rechtsverkehr
  • Startseite
  • Service & Informationen
  • Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs
Antrag kann von jedem Grundstückseigentümer über seine Grundstücke schriftlich (auch per Telefax) oder bei persönlicher Vorsprache mündlich beim Grundbuchamt (Zimmer 14 EG) gestellt werden.
Bei persönlicher Vorsprache: Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Personen, die nicht Eigentümer des betreffenden Grundstücks sind, müssen eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen bzw. ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Nach oben

Über die Behörde

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Sitemap