Häufig gestellte Fragen

Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs
Antrag kann von jedem Grundstückseigentümer über seine Grundstücke schriftlich (auch per Telefax) oder bei persönlicher Vorsprache mündlich beim Grundbuchamt (Zimmer 14 EG) gestellt werden.
Bei persönlicher Vorsprache: Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Personen, die nicht Eigentümer des betreffenden Grundstücks sind, müssen eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen bzw. ein berechtigtes Interesse nachweisen.