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Erbschein24

Optimiertes Erbscheinverfahren – „Erbschein 24"

Das Amtsgericht Kandel führt in Nachlasssachen das optimierte Erbscheinverfahren „Erbschein 24" durch.

Ziel ist es, Erbscheine in einfach gelagerten Fällen sehr zeitnah nach der Antragstellung zu erteilen und den mehrfachen Weg der Antragstellerin oder des Antragstellers zum Nachlassgericht zu vermeiden. Dies setzt voraus, dass dem Gericht die erforderlichen Erklärungen und Urkunden vollständig vorgelegt werden und die Rechtslage eindeutig ist. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle Anträge geeignet sind, im Verfahren „Erbschein 24“ erledigt zu werden.

Nähere Informationen zum Verfahren „Erbschein 24“ finden Sie in einem besonderen Merkblatt

Für die Aufstellung des vorhandenen Nachlasses steht ein spezielles Formular zur Verfügung.

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